Wer ist im Ernstfall tatsächlich selbstbestimmt?

Es gibt Untersuchungen zu Vorsorgevollmachten, Sorgerechtsverfügungen und Betreuungsverfügungen. Hier sind einige Beispiele:

  1. Vorsorgevollmachten: Eine Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) aus dem Jahr 2017 ergab, dass nur etwa 40% der deutschen Bevölkerung eine Vorsorgevollmacht verfasst haben, obwohl diese ein wichtiges Instrument der Vorsorge ist. Die Studie basierte auf einer repräsentativen Umfrage unter 1.001 Personen ab 18 Jahren in Deutschland.
  2. Sorgerechtsverfügungen: Es gibt nicht viele Untersuchungen zu diesem Thema, aber eine Studie aus dem Jahr 2014, die vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht durchgeführt wurde, ergab, dass nur etwa 7% der befragten Eltern eine Sorgerechtsverfügung verfasst hatten. Die Studie basierte auf einer Befragung von 2.152 Eltern in Deutschland.
  3. Betreuungsverfügungen: Eine Studie des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz aus dem Jahr 2014 ergab, dass nur etwa 23% der deutschen Bevölkerung eine Betreuungsverfügung verfasst hatten. Die Studie basierte auf einer repräsentativen Umfrage unter 1.009 Personen ab 18 Jahren in Deutschland.

Diese Untersuchungen zeigen, dass viele Menschen in Deutschland keine Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung oder Betreuungsverfügung haben, obwohl diese wichtige Instrumente der Vorsorge sind. Es ist daher wichtig, dass Menschen sich über diese Themen informieren und sorgfältig prüfen, ob sie eine solche Verfügung verfassen möchten, um im Ernstfall ihre Wünsche und Vorstellungen durchsetzen zu können.